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Selbstverwaltung

Genossenschaftlicher sozialer Mietwohungsbau
  • Sicheres individuelles Wohnen ohne Angst vor Kündigung oder Wohnungsverlust (z.B. bei Arbeitslosigkeit) durch einkommensabhängige Staffelung der Miethöhe
  • Die Mischung aus Haushalten mit sehr unterschiedlichen Einkommen bildet die gesellschaftliche Wirklichkeit ab, ohne sie auf verschiedene Stadtquartiere zu verteilen und damit voneinander zu isolieren.
  • Eine Quotierung (in unserem Haus z.B. von 15% der Wohnfläche) von Haushalten mit „Dringlichkeitsschein“ etwa wegen Behinderung oder Wohnungslosigkeit sichert die Mischung auf Dauer
  • Die „Last des Privateigentums“ und schwierige Konsensfindung in Eigentümergemeinschaften und die Erosion der Hausgemeinschaft durch Verkauf und Vererbung entfällt
  • Das Einplanen eines hinreichend großen Gemeinschaftsraums für private und gemeinschaftliche Zusammenkünfte und eines Gästezimmers, das alle Haushalte nutzen können, begünstigt bescheidene Flächenplanung in den einzelnen Wohnungen
  • Ökologisch sinnvoll und raumsparend ist eine Gemeinschaftswaschküche, ebenso ein hinreichend großer Abstellraum für Fahrräder und Kinderwagen und eine kleine Werkstatt
  • Späterer Wohnungstausch innerhalb des Projekts (z.B. zur Verkleinerung nach Auszug der Kinder) wird begünstigt
  • Das Bewusstsein „dies ist unser gemeinsames Haus“ führt zu pfleglichem und verantwortungsbewussten Umgang mit dem ganzen Gebäude

MieterInnenbeteiligung und Selbstverwaltung
  • Beteiligung der ErstbezieherInnen an der Wohnungs-Grundrissplanung sichert hohe Zufriedenheit und Identifikation auf Jahre
  • Bedürfnisorientierte Flächenzuteilung bringt die Wohnansprüche unterschiedlicher Bevölkerungsgruppen zusammen
  • Alle MieterInnen sind sowohl Mitglieder der Genossenschaft wie auch der „Gesellschaft bürgerlichen Rechts“ als verantwortlichem Selbstverwaltungsorgan
  • Die Mietverträge werden nicht von der Genossenschaft, sondern von der GbR abgeschlossen, d.h. die Hausgemeinschaft sorgt bei Mieterwechsel selbst für die Kontinuität der Projektidee
  • Die Selbstverwaltung von Mieten, Nebenkosten, Hausmeisterarbeiten und Gartenpflege spart der Genossenschaft Arbeit und den MieterInnen Geld
  • Die Selbstverwaltung erhöht die Identifikation mit Haus und Hausgemeinschaft im genossenschaftlichen Sinn: gemeinsam arbeiten und gemeinsam genießen
  • Niemand ist zur Mitarbeit verpflichtet, aber alle Erwachsenen müssen prinzipiell am Plenum teilnehmen, d.h. die Art der Selbstverwaltung mit diskutieren und entscheiden (siehe Präambel zur Hausordnung)
Wohnprojekt 13 - Telemannstrasse 24 - 20255 Hamburg